Bundes-Immissionsschutzverordnung

Die Bundes-Immissionsschutzverordnungen (BImSchV) sind Rechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland, die vor allem dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung und Lärm dienen.
(Quelle Wikipedia)

Der Gesetzgeber hat die BImschV novelliert und neue Grenzwerte für Feuerstätten erlassen. 
Dabei wurde festgelegt, welche Feuerstätte wann stillgelegt oder mittels eines Feinstaubfilters saniert werden soll.

Bei Fragen zur BImschV wenden Sie sich an uns oder Ihren Bezirksschornsteinfegermeister.